Gut zu wissen

Vereinsregister

Allgemein

Jede Person kann über das Zentrale Vereinsregister (ZVR) Daten über einen Verein, der unter keiner Auskunftssperre steht, erlangen.

Ein Vereinsregisterauszug gibt Auskunft über die organschaftliche Vertreter und den rechtlichen Statuten eines Vereins.

Folgende 3 Formen der Vereinsregisterauszüge sind möglich:

  • Normaler Vereinsregisterauszug
    • zuständige Behörde
    • Vereinsname
    • ZVR-Zahl
    • Enstehungsdatum
    • Vereinssitz und Anschrift
    • Organschaftliche Vertreter
    • Dauer der Funktionsperiode
  • Erweiterter Vereinsregisterauszug
    • Komplette Daten der organschaftliche Vertreter
    • Historische Daten
  • Vollständiger Vereinsregisterauszug
    • Bestehen einer Auskunftssperre
    • Alle historische Daten

Voraussetzungen

  • Für einen normaler Vereinsregisterauszug
    • Keine
  • Für einen erweiterter Vereinsregisterauszug
    • Ausdrückliches Verlangen
    • Berechtigtes Interesse
    • Nachweis der Identität
  • Für einen vollständiger Vereinsregisterauszug
    • Kann nur vom betreffenden Verein selbst beantragt werden

Erforderliche Unterlagen

  • Online-Einzelabfrage
    • Keine
  • Persönlicher Antrag
    • Für einen normaler Vereinsregisterauszug
      • Keine
    • Für einen erweiterten Vereinsregisterauszug
      • Berechtigtes Interesse
      • Privatperson: Amtlicher Lichtbildausweis
      • Juristische Person: Amtlicher Lichtbildausweis und Nachweis des rechtlichen Bestandes
  • Schriftlicher Antrag
    • Für einen normaler Vereinsregisterauszug
      • Antrag auf Ausstellung eines Vereinsregisterauszugs
    • Für einen erweiterten Vereinsregisterauszug
      • Antrag auf Ausstellung eines Vereinsregisterauszugs
      • Berechtigtes Interesse
      • Privatperson: Kopie des amtlicher Lichtbildausweis
      • Juristische Person: Kopie des amtlicher Lichtbildausweis und Nachweis des rechtlichen Bestandes

Kosten

  • Onlineabfrage
    • Gebührenfrei
  • Auskunft durch eine Vereinsbehörde
    • Normaler Vereinsregisterauszug
      • Antrag
        • Mündlich: gebührenfrei
        • Schriftlich: 13,20 Euro Bundesgebühr
      • Auszug
        • 6,60 Euro Bundesgebühr
        • 2,10 Euro Bundesverwaltungsabgabe
    • Erweiterter Vereinsregisterauszug
      • Antrag
        • Mündlich (mit Niederschrift durch die Behörde): 13,20 Euro Bundesgebühr
        • Schriftlich: 13,20 Euro Bundesgebühr
      • Auszug
        • 6,60 Euro Bundesgebühr
        • 2,10 Euro Bundesverwaltungsabgabe
  • Abschrift der Statuten
    • Antrag
      • Mündlich: gebührenfrei
      • Schriftlich: 13,20 Euro Bundesgebühr
    • Erstellung der Abschriften gegen Kostenersatz