Gut zu wissen

Organe und Mitglieder

Organe

Da ein Verein als juristische Person fungiert, müssen folgende Organe vorgesehen werden:

  • Mitgliederversammlung (auch bekannt als "Generalversammlung" oder "Hauptversammlung")
    Die Häufigkeit dieser Mitgliederversammlung muss in den Vereinsstatuten festgehalten werden.
  • Leitungsorgan (auch bekannt als "Vorstand")
    Muss aus mindestens 2 Personen bestehen
  • Rechnungsprüfer
    Muss aus mindestens 2 Personen bestehen
  • Abschlussprüfer
    Wird nur benötigt, wenn der Verein zu einem erweiterten Jahresabschluss verpflichtet ist.

Mitglieder

Jeder Verein kann verschiede Arten von Mitgliedern vorsehen. Meistens werden folgende Arten verwendet:

  • Ordentliche Mitglieder
  • Außerordentliche Mitglieder
  • Ehrenmitglieder

Die Pflichten und Rechte dieser Mitglieder müssen in den Vereinstatuten festgehalten werden.