Gut zu wissen
Organe und Mitglieder
Organe
Da ein Verein als juristische Person fungiert, müssen folgende Organe vorgesehen werden:
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Mitgliederversammlung (auch bekannt als "Generalversammlung" oder "Hauptversammlung")
Die Häufigkeit dieser Mitgliederversammlung muss in den Vereinsstatuten festgehalten werden. -
Leitungsorgan (auch bekannt als "Vorstand")
Muss aus mindestens 2 Personen bestehen -
Rechnungsprüfer
Muss aus mindestens 2 Personen bestehen -
Abschlussprüfer
Wird nur benötigt, wenn der Verein zu einem erweiterten Jahresabschluss verpflichtet ist.
Mitglieder
Jeder Verein kann verschiede Arten von Mitgliedern vorsehen. Meistens werden folgende Arten verwendet:
- Ordentliche Mitglieder
- Außerordentliche Mitglieder
- Ehrenmitglieder
Die Pflichten und Rechte dieser Mitglieder müssen in den Vereinstatuten festgehalten werden.