Gut zu wissen

Vereinsgründung

Allgemein

Die Gründung eines Vereines wird prinzipiell in 2 Phasen unterteilt: Die Errichtung und die Entstehung.
Errichtung: Schreiben der Statuten und anzeigen des Vereins bei der zuständigen Vereinsbehörde.
Entstehung: Nach erfolgreichem Prüfungsverfahren durch die zuständigen Vereinsbehörde.

Voraussetzungen

Die einzige Voraussetzung für die Gründung eines Vereins sind die, durch mindestens 2 Personen erstellte, Vereinsstatuten.
Folgende Punkte müssen dabei beachtet werden:

  • Die Statuten müssen klar formuliert und in deutscher Sprache gefasst sein
  • Der Vereinsname muss einen Schluss auf den Zweck führen lassen und darf nicht irreführend sein
  • Es darf zu keiner Verwechslung mit bereits bestehenden Vereinen führen
  • Der Vereinssitz muss im Inland sein
  • Der Vereinszweck muss klar und umfassend beschrieben werden
  • Erklärung der Aufbringund von finanziellen Mitteln
  • Beschreibung über den Erwerb bzw Beendigung der Mitgliedschaft
  • Rechte und Pflichten von Mitglieder
  • Organschaftliche Vertreter und dessen Aufgaben
  • Dauer der Funktionsperiode der organschaftliche Vertreter
  • Art der Schlichtung von Streitigkeiten
  • Was passiert bei einer Vereinsauflösung?

Zuständige Behörden

  • Bundespolizeidirektion
  • Bezirkshauptmannschaft
  • Magistrat

Erforderliche Unterlagen

  • Anzeige der Vereinserrichtung mit Unterschrift der Gründer oder der bereits bestimmen organschaftlichen Vertretern, sowie folgdene Angaben pro Person:
    • Vor- und Nachname
    • Geburtsdatum
    • Geburtsort
    • Anschrift
  • Exemplar der Statuten
  • Wenn bereits gewählt/vorhanden: Anzeige der organschaftlichen Vertreter

Kosten

  • Anzeige: 13,20 Euro Bundesgebühr
  • Statuten: 3,60 Euro pro Bogen (max. 21,80 Euro)
  • Kopie der Statuten und Vereinsregisterauszug: gebührenfrei
  • Erfolgreicher Abschluss des Prüfungsverfahrens: 6,50 Euro Bundesverwaltungsabgabe
  • Nicht erfolgreicher Abschluss des Prüfungsverfahrens: gebührenfrei