Gut zu wissen

Allgemeines zum Vereinswesen

Wer oder Was ist ein Verein?

Laut dem Vereinsgesetz 2002 ist ein Verein ein freiwilliger, auf Dauer angelegter und organisierter Zusammenschluss von mindestens zwei Personen.
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Gründung

Um einen Verein gründen zu können, müssen Vereinsstatuten verfasst werden.
Nachdem ein Exemplar dieser Statuten der zuständigen Vereinsbehörde übergeben wurde, darf der Verein nach positivem Prüfungsverfahren seinen Tätigkeit aufnehmen.
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Organschaftliche Vertreter

Die Bestimmung der organschaftliche Vertreter kann vor oder nach der Vereinsentstehung erfolgen. Entschließt man sich, diese erst nach der Entstehung zu wählen, hat man im Regelfall 1 Jahr zeit dies nachzuholen.
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Statutenänderung

Sämtliche Änderungen, die den Verein betreffen (z.B.: Änderung der Anschrift, Statuten, organschaftlichen Vertreter, …), sind der zuständigen Behörde zu melden.
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Vereinsregister

Alle Vereine, für die keine Auskunftssperre besteht, werden im Zentralen Vereinsregister (ZVR) beim Bundesministerium für Inneres gelistet. Somit kann jeder Auskunft bzw. Daten über Vereine erlangen.
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Vereinsauflösung

Ein Verein kann sich freiwillig selbst auflösen oder behördlich aufgelöst werden.
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