Gut zu wissen

Organschaftliche Vertreter

Allgemein

Die erstmalige Bestimmung der organschaftliche Vertreter kann vor oder nach der Vereinsentstehung erfolgen.
Entschließt man sich, diese erst nach der Entstehung zu wählen, hat man im Regelfall 1 Jahr zeit dies nachzuholen. Die Frist kann allerdings auch auf Antrag verlängert werden.

Jede weitere Bestimmung nach der Funktionsperiode ist der zuständigen Behöre zu melden.
Dies ist auch der Fall, wenn die bisherigen Vertreter wiedergewählt wurden.

Erforderliche Unterlagen

  • Anzeige der Bestellung der organschaftlichen Vertreter mit folgenden Angaben pro Person:
    • Funktion laut Statuten
    • Vor- und Nachname
    • Geburtsdatum
    • Geburtsort
    • Anschrift
    • Beginn der Vertretung

Kosten

Gebührenfrei